Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Bitte lesen !
Die Vermietung von Reisemobilen durch Reisemobile Gockert (Vermieter) erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mietpreis & Kaution:
Der Mietpreis wird jeweils aus der gültigen Preisliste entnommen. Hierfür sind die im Online-Buchungssysthem ausgeschriebenen Preise ausschlaggebend. Wir haften nicht für Tipp.-oder Übertragungsfehler. Der Mietpreis muss spätestens 3 Wochen vor Fahrzeugübernahme bezahlt sein.
Die Kaution in Höhe von 1.500,00€ ( bei Reiseschutzversicherung 250€ ) Muss vorher überwiesen werden, ( Eingang auf Vermieter Konto mindestens 3 Tage vor Übergabe des Fahrzeugs) oder bei Fahrzeugübernahme in Bar bezahlt werden. Andernfalls kann keine Fahrzeugübernahme nicht durchgeführt werden.
Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung (dafür hat der Vermieter bis zu 5 Werktage Zeit ) wird die Kaution per Überweisung zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind.
Buchung, Übernahme:
Die Buchung gilt nur für Preisgruppen, nicht jedoch für bestimmte Fahrzeugtypen. Bei der Fahrzeugübergabe sowie bei der Rückgabe sind die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten unbedingt einzuhalten. Wird das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, so ist der Vermieter an die Bereitstellung des Fahrzeuges nicht mehr gebunden. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehör, gegebenenfalls Mängel, festzuhalten sind. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt vom Mieter um mehr als eine Stunde überschritten, berechnet der Vermieter einen weiteren Tagessatz, unbeschadet der unter 3 aufgeführten Modalitäten.
Reservierung:
Die Reservierung erfolgt mit der automatischen Buchungsbestätigung und ist ohne Unterschrift gültig. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach der Buchungsbestätigung fällig. Geht die Anzahlung nicht pünktlich auf dem Vermieterkonto ein, wird die Buchung/Reservierung gelöscht und es fällt eine Nutzungsausfallgebür von 200€ an. Rücktritt Gleich aus welchem Grund auch immer und unbeschadet einer evtl. Weitervermietbarkeit wird eine Summe von 25% der Miete als Abstandszahlung fällig. Sollte eine Abbestellung innerhalb 60 Tagen vor dem ersten Mittag erfolgen sind 25% Schadensersatz fällig, bei 45 Tagen vor der Mietzeit erfolgen sind 60%, und innerhalb der letzte 14 Tage vor Mietbeginn der Mietzeit 90%, des Mietpreises zu zahlen. Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Vermieter überschreiten, so schuldet er für jeden Tag der Überschreitung den täglichen Mietpreis und zuzüglich ein einmaliges Nutzungsentgeld von 200,-€. Dazu haftete er für entstandene Schäden für die Folgevermietung.
Berechtigte Fahrer, allgemeine Benutzung:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und angegebene-eingetragene Fahrer benutzt werden. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse besitzen. Zudem muss mindestens 1 Jahr Fahrpraxis bestehen. Ein Fahrer unter 21 Jahren darf nicht Fahren. Bei Verstoß droht Versicherungsverlust im Schadenfall.
Eine Weitervermietung oder Weiterverteilung ist strengstens untersagt. Voraussetzung für das Lenken eines Fahrzeugs ist immer eine gültige Fahrerlaubnis. Bei Verstoß hat der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht und der Mieter haftet für eventuell entstandene Schäden voll. Der Mieter verpflichtet sich, beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet dafür, dass das Fahrzeug nur von fahrtüchtigen Personen gelenkt wird, insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass er, respektive der Fahrer, weder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen noch Medikamenten die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, steht. Das Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die sich mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Des Weiteren ist das fahren des Fahrzeuges durch Personen, die sich im Besitz eines Führerscheins auf Probe befinden, unzulässig. Der Mieter haftet den Vermieter hierfür ebenfalls.
Schadenersatz:
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Er haftet auch für Schäden, die durch die übrigen Benutzer verursacht werden. Sowie Schäden die durch unzureichend gesichert oder falsch geladenes Gepäck verursacht wird. Des Weiteren verpflichtet er sich die Schadensersatzansprüche gegen die übrigen Nutzer auf Verlangen des Vermieters abzutreten. Die Reisemobile dürfen nur führ Ihren normalen Reisezweck genutzt werden. Reisen zu Festivals oder Rennsportveranstaltungen sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Mietverhältnis sofort beendet und der Mieter Muss für den daraus resultierenden Mietausfall in voller höhe haften. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beginn der Mietzeit in einen ordnungsgemäßen & Sauberen Zustand erhalten und verpflichtet sich, es ebenfalls in ordnungsgemäßem & Sauberen Zustand zurückzugeben. Beschädigte Einrichtungsgegenstände sind nach dem Neupreis zu erstatten. Der Nachweis des Verschuldens durch den Vermieter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall der Rückgabe des Fahrzeuges im beschädigten Zustand soll ein Sachverständiger die Schäden gegen Aufschlag der Kosten zu lasten des Mieters besichtigen. Der Mieter verpflichtet sich des Weiteren, dass er den Vermieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter, die aus der Benutzung des Fahrzeuges resultieren, freihält. Die gilt auch für Probefahrten.
Sorgfaltspflicht:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu benutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu überwachen, Öl- und Wasserstände zu überprüfen und zu korrigieren. Er hat den Reifendruck zu überwachen. Bei abstellen des Fahrzeuges ist er verpflichtet, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, sämtliche Fenster, Türen und Dachluken zu schließen und gegen Einbruch zu sichern.
Er ist des Weiteren verpflichtet, die Gasflaschen zu verschließen, die Wasserpumpe abzuschaltenden Fußtritt einzufahren, Dachluken und Fenster zu schließen und die SAT Schüssel einzuklappen und zwar vor Antritt der Fahrt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung haftet der Mieter den Vermieter für den entstehenden Schaden zu 100% .
Ausstattung:
Im Mietpreis sind standardmäßig enthalten Benutzung des Fahrzeuges und Grundausstattung, Einrichtung zum Wohnen und Schlafen, Kochstelle, Heizung und Beleuchtung etc. Der Mieter hat das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Eventuell vorhandene Mängel sind vor Fahrtantritt dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Nicht angezeigte und schriftlich festgehaltene Mängel fallen zu lasten des Mieters, da diese Mängel bei der Übernahme des Fahrzeugs nicht vorhanden Waren. Gegenüber den Vermieter können hinsichtlich der Beschaffenheit keine Ansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dem Vermieter fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dem Mieter ist nicht erlaubt, bauliche Veränderungen an dem Fahrzeug vorzunehmen und Aufkleber am Fahrzeugaufbau anzubringen. Der Mieter haftet für Gefahren aus der Handhabung der Gasanlage gegenüber dritten allein und hält den Vermieter von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei.
Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat sich gemäß den Ihm allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verhalten. Er ist verpflichtet, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und ein Protokoll aufnehmen zu lassen. Er ist des Weiteren verpflichtet, den Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Auslandsreisen:
Auslandreisen sind ins europäische Ausland und in die Mittelmeerländer mit Ausnahme der Türkei gemäß der AVB sind zulässig. Der Mieter ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Länder verantwortlich. Er hält insoweit den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
Versicherung:
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: • Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung. • Vollkaskoversicherung mit 1500,-€ Selbstbeteiligung je Schadenfall • Teilkasko mit 1500,-€ Selbstbeteiligung je Schadenfall
(z.B. Glasbruch, Diebstahl) • Der Mieter haftet in Höhe der Selbstbeteiligung je Schadenfall & darüber hinaus wenn der Mieter den Schaden durch falschen gebrauch/ Gewalt / Unachtsamkeit / Fehlbedigung usw. verursacht hat•
Für evtl. beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen( diese ist separat dazu buchbar über die Reise Schutz Versicherung). Der Verlust von Fahrzeugpapieren, Schlüssel, Zubehör, persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters. Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Sollte der Zündschlüssel des Fahrzeuges abhandenkommen oder abbrechen, Reist der Vermieter auf Kosten ( Arbeitszeit & Spesen/ Fahrzeugkosten usw.) des Mieters nach um den Ersatzschlüssel zu bringen. Es wird grundsätzlich kein zweiter Zündschlüssel rausgegeben bzw. Verschickt.
Reinigung:
Das Mietfahrzeug wird im gereinigten und sauberen Zustand sowie vollgetankt an den Mieter übergeben. Bei der Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Mietfahrzeug im gleichen gereinigten und sauberen Zustand zurück zu übergeben. Falls dies nicht der Fall ist, werden dem Mieter die Reinigungskosten in Höhe von 259€ pauschal für die Innenreinigung berechnet. Vor der Rückgabe des Mietfahrzeugs ist der Mieter zur Säuberung und Desinfektion des Fäkalientanks sowie der Toilette und der Toilettenschacht und ablassen & Spülen des Grauwassertanks verpflichtet.
Bei Nichteinhaltung wird dem Mieter die Reinigung des Tanks/Toilette/ Toilettenschacht in Höhe von 150,- € ebenfalls in Rechnung gestellt.
Unabhängig von einer gebuchten Reinigung, da diese die Reinigung der Toilette ausdrücklich ausschließt.
Nachtanken durch den Vermieter kostet pauschal 50€ Aufwand zzgl. 2,50€ je Liter Diesel und 1,50€ je Liter Ad Blue
Vermieterhaftung:
Der Vermieter haftet für Verschleißschäden mit Ausnahme von Reifenschäden. Reparaturen, deren voraussichtliche Kosten 100,- € übersteigen, sind erst nach Rücksprache mit dem Vermieter durchzuführen. Nicht abgesprochene und schriftlich bestätigte Reparaturen die der Mietkunde beauftragt hat, gehen zu lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Reparaturen in Vertragswerkstätten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeuges wegen Reparatur arbeiten während der Mietdauer bestehen gegenüber dem Vermieter nicht, es sei denn, dieser fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Entsprechendes gilt für die Haftung des Vermieters wegen verspäteter Übergabe, Mängel in der Beschaffenheit oder Mietausfall wegen Reparatur, es sei denn, auch insoweit fallen dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Schlussbestimmungen:
Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Sollte irgendeine Vertragsbestimmung Unwirksamkeit erlangen, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Mietbedingungen: Kilometer sind 250 km pro Tag frei (zusätzliche Kilometer: 0,39 €/km) ab 21 Miettagen sind alle km frei.
Selbstbeteiligung: alle Fahrzeuge sind Vollkaskoversichert. Bei der Vollkaskoversicherung ist je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 1.500 € vorgesehen. Schäden im Innenraum sind nicht versichert, diese trägt der Mieter selbst.
Servicepauschale: Pro Anmietung berechnen wir eine Servicepauschale, die folgendes beinhaltet: Einmalige Servicepauschale: 155,- € Ausführliche Einweisung und Persönliche Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Außenreinigung,
1x11kg Propangasfüllung,3*WC Chemikalien Tabs ,Reiseschutzbrief für das Fahrzeug.
Vielen Dank fürs lesen und beachten.